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Die Sonnenseite der Mathematik
Germany
เข้าร่วมเมื่อ 8 ก.พ. 2022
Dies ist der deutsche Kanal von "The Bright Side of Mathematics".
Mathematik macht Probleme, aber sie ist wunderschön, sobald man sie durchschaut hat. In diesem Kanal möchte ganz verschiedene Probleme und Aufgaben lösen, um Schülern und Studierenden zu helfen.
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Viel Spaß!
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Bundestagswahl 2025 - Neues Wahlverfahren kurz erklärt
Mehr Infos auf tbsom.de/com
Python code zum Sainte-Laguë-Verfahren hier: thebrightsideofmathematics.com/courses/sainte-lague-verfahren_deutsch/overview/
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Hier erkläre ich grob und anschaulich wie das Wahlverfahren zur Bundestagswahl 2025 durchgeführt. Ein Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme, wobei nur die Zweitstimme für die Zusammensetztung des Bundestags bezüglich der Parteien entscheidend ist.
Zur Sitzverteilung wird das Sainte-Laguë-Verfahren, auch Divisorverfahren mit Standardrundung genannt. Man kennt es auch als "Webster method". Dazu habe ich ein Video hier:
th-cam.com/video/iOMDszEzBz8/w-d-xo.html
Das D’Hondt-Verfahren gibt es hier: thebrightsideofmathematics.com/courses/dhondt-verfahren_deutsch/overview/
Bei der Bundestagswahl werden 630 Sitze vergeben und maximal stehen 299 Sitze für Direktkandidaten zur Verfügung, die man mit der Erststimme wählen kann. Wie die Verteilung im Detail mit dem Wahlergebnis durchgeführt wird, erkläre ich hier :)
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มุมมอง: 15 389
วีดีโอ
Vektoranalysis 25 | Aufgabe zum Satz von Stokes [darkmode]
มุมมอง 1422 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 25 | Aufgabe zum Satz von Stokes
มุมมอง 1442 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 24 | Weitere Aufgabe zum Gauß'schen Integralsatz [darkmode]
มุมมอง 392 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 24 | Weitere Aufgabe zum Gauß'schen Integralsatz
มุมมอง 822 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 23 | Aufgabe zum Satz von Gauß [darkmode]
มุมมอง 632 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 23 | Aufgabe zum Satz von Gauß
มุมมอง 862 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 22 | Aufgabe zu orientierten Oberflächenintegralen [darkmode]
มุมมอง 533 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 22 | Aufgabe zu orientierten Oberflächenintegralen
มุมมอง 1313 หลายเดือนก่อน
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D’Hondt-Verfahren
มุมมอง 6993 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 21 | Satz von Stokes [darkmode]
มุมมอง 793 หลายเดือนก่อน
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Hare/Niemeyer-Verfahren
มุมมอง 3673 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 21 | Satz von Stokes
มุมมอง 1243 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 20 | Gaußscher Integralsatz [darkmode]
มุมมอง 493 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 20 | Gaußscher Integralsatz (Divergenzsatz)
มุมมอง 953 หลายเดือนก่อน
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Vektoranalysis 19 | Orientierte Oberflächenintegrale [dark version]
มุมมอง 483 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 19 | Orientierte Oberflächenintegrale [dark version]
Vektoranalysis 19 | Orientierte Oberflächenintegrale
มุมมอง 683 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 19 | Orientierte Oberflächenintegrale
Vektoranalysis 18 | Aufgabe zu Graphenflächen [darkmode]
มุมมอง 193 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 18 | Aufgabe zu Graphenflächen [darkmode]
Vektoranalysis 18 | Aufgabe zu Graphenflächen
มุมมอง 453 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 18 | Aufgabe zu Graphenflächen
Vektoranalysis 17 | Kugeloberfläche [darkmode]
มุมมอง 273 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 17 | Kugeloberfläche [darkmode]
Vektoranalysis 16 | Oberflächenintegral [darkmode]
มุมมอง 473 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 16 | Oberflächenintegral [darkmode]
Vektoranalysis 16 | Oberflächenintegral
มุมมอง 843 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 16 | Oberflächenintegral
Vektoranalysis 15 | Graphenfläche [darkmode]
มุมมอง 473 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 15 | Graphenfläche [darkmode]
Vektoranalysis 14 | Aufgabe zur Zylinderoberfläche [darkmode]
มุมมอง 373 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 14 | Aufgabe zur Zylinderoberfläche [darkmode]
Vektoranalysis 14 | Aufgabe zur Zylinderoberfläche
มุมมอง 704 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 14 | Aufgabe zur Zylinderoberfläche
Vektoranalysis 13 | Aufgabe zur Kugeloberfläche [darkmode]
มุมมอง 384 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 13 | Aufgabe zur Kugeloberfläche [darkmode]
Vektoranalysis 13 | Aufgabe zur Kugeloberfläche
มุมมอง 664 หลายเดือนก่อน
Vektoranalysis 13 | Aufgabe zur Kugeloberfläche
Danke für das Video! Was passiert denn, falls der Wahlkreissieger nicht einzieht? Ist der Wahlkreis dann "verwaist" oder zieht dann einfach der Zweitplatzierte ein (sofern es das Zweitstimmenergebnis seier Partei zulässt).
Dieses neue Wahl"recht" ist für mich ein großer Murks. - JEDER Direktkandidat sollte ins Parlament einziehen dürfen - will man die Höchstzahl der Abgeordneten deckeln, gäbe es andere Lösungen - im BT von 2021 gab es 34 Überhang und 104 Ausgleichsmandate = 138 mehr als 2x 299 - man könnte die Anzahl der Listen Plätze auf 150 statt 199 beschränken - mit dem bisherigen Verfahren der Überhang- und Ausgleichsmandate hätte man dann 299 + 150 + 34 + 104 = 587 Mandate, statt 735 damals (gut, die Anzahl der Ausgleichsmandate würde wahrscheinlich anders gewesen sein, aber mir geht es um das Prinzip)
Faschistische Regime machen faschistische Regimesachen.
aber wie verhält sich das dann mit Politischen Minderheits Parteien (?) bbspw. SSW. Und wie wird man als diese Anerkannt? Kannst du etwas darüber erzählen?
Warum wählen...bestimmen wer regieren soll, basta 😊 alles andere ist Schieberei, siehe Thüringen und Sachsen. 🎉
Wenn eine Partei unter 5% hat aber trotzdem sagen wir 2 Direktmandate, ziehenzumindest die direktmandate doch trotzdem in den Bundestag ein. Du hast ja eine Partei rausgestrichen bei der das der Fall ist.
Bedeutet das auch, dass eine Partei nur dann in einem Wahlkreis Bewerber aufstellen kann, wenn sie zugleich eine Landesliste aufstellt? Ansonsten wäre es ja sinnlos, da der potentielle Wahlkreissieger ohne Landesliste ohnehin gar nicht einziehen KANN.
Es sollte vielleicht noch erwähnt werden, dass man zugleich in einem Wahlkreis als auch auf der Landesliste kandidieren kann, so wie es auch meistens der Fall ist.
Kleine Korrektur zur Mehrheitsklausel: Es sind nicht mehr als 50% der gültigen Zweitstimmen nötig, sondern nur mehr als 50% der zu berücksichtigenden Zweitstimmen. Fallen beispielsweise schon 20% weg (durchaus möglich), reichten schon etwas mehr als 40%, um als Mehrheitspartei im Sinne der Mehrheitsklausel zu gelten.
Ganz genau: Es geht immer um die Zweitstimmen der zu berücksichtigenden Parteien. Also das was wir nach dem Streichen im Video bekommen.
Wird ein leer ausgegangener Wahlkreissieger beim Nachrücken auch bevorzugt gegenüber den Listenkandidaten behandelt?
Du meinst, wenn während der Legislaturperiode ein Bundestagsabgeordneter sein Mandat aufgibt? Gute Frage!
Kleine Korrektur: Es sind nicht mehr als 50% aller Zweitstimmen notwendig, sondern nur mehr als 50% aller zu berücksichtigenden Zweitstimmen. Heißt: Entfallen 20% der Zweitstimmen auf Kleinparteien, reichen schon etwas mehr 40% der Zweitstimmen, um ggf. von der Mehrheitsklausel zu profitieren.
Vollkommen richtig: Es gilt 50% der Zweitstimmen nach dem Streichen. Im Allgemeinen geht es immer um die Zweitstimmen der zu berücksichtigenden Parteien.
Könntest du ein Video machen, dass zeigt, wie bei verschiedenen Wahlverfahren mit den gleichen Wahlergebnissen unterschiedliche Ergebnisse entstehen? Ich kann mir schlecht vorstellen, wie z.b. Saint-Laguë und D'Hondt andere Sitzverteilungen hervorbringen.
Ja, die Videos gibt es schon auf meinem Channel. Die findest du in der Beschreibung :)
@mathesonnenseite achso danke! Sehr guter content 👍
Könnte man sagen, dass dieses Verfahren bei derjenigen Partei eine Stimme abzieht, die am meisten unter dem gemeinsamen vielfachen mit den Stimmen/Sitz ist? Also bei einer Partei, die laut Stimmen genau 15,7 Sitze bekommt, und einer, die 36,6 Sitze bekommt, würde die letztere den Platz 37 verlieren, weil sie weiter entfernt von der 37 ist als die erste Partei von der 16?
Was wäre denn, wenn eine Partei nach zweitstimmen unter 0,15 % fällt, aber mit den Erststimmen 3 Wahlkreise gewinnt? Nach dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr also keine Sitze zu. Kriegt sie dann auch gar keine Sitze? Und was ist mit den Wahlkreisergebnissen, rutscht dann der zweite nach als Sieger für eine andere Partei oder verfällt der Wahlkreis dann einfach?
Soweit mir bekannt, sind die 3 Direktmandate auf alle Fälle sicher. Damit der Proporz dann aber wieder möglichst genau stimmt, werden bis zu 3 weitere Mandate vergeben, in der Regel an Parteien mit den größeren Stimmenanteilen. Ich kann es dir aber leider auch nur ohne Gewähr sagen, weil ich selber kein Experte bin. Wir hatten nur vor kurzem die Möglichkeit 2 Leute aus dem Bundeswahlausschuss zu solchen Spezial-Situationen zu befragen. Das Szenario mit 3 (oder mehr) Direktmandaten, aber zu wenigen Zweitstimmen kam da unter anderem auch zur Sprache...
Wenn nach dem Zweitstimmenergebnis 30 Sitze für die Partei verteilt werden, dann bekommt die Partei 30 Sitze im Bundestag. Wenn nach dem Zweitstimmenergebnis 2 Sitze für die Partei verteilt werden, dann bekommt die Partei 2 Sitze im Bundestag. Wenn nach dem Zweitstimmenergebnis 1 Sitz für die Partei verteilt werden, dann bekommt die Partei 1 Sitz im Bundestag. Wenn nach dem Zweitstimmenergebnis 0 Sitze für die Partei verteilt werden, dann bekommt die Partei 0 Sitze im Bundestag. Die Direktmandate werden unter Umständen nicht vergeben, wie im Video gezeigt. Zweitplatzierte "rutschen" NICHT nach.
Das kann auch zu dem bizarren Ergebnis führen, dass eine Partei mit 20 Sitzen im Bundestag vertreten, was nur durch drei Wahlkreissieger ermöglicht wurde, da die Partei unter 5% hat. Es ist dann aber möglich, dass gar nicht alle drei Wahlkreissieger einziehen, sondern einer „gestrichen“ wurde. Hieße: Er ermöglicht 28 Listenkandidaten den Einzug, schafft es aber selber nicht.
Hey! Könntest du das ganze für Österreich auch machen? Bin Österreicher und es gibt kein gutes Video dazu.. würde mich sehr freuen! LG aus Wien
Gute Idee!
Das rafft unser Dummvolk sowieso nicht. Sie brauchen einen Führer, der sagt, wo es langgeht. 🫥
Kleine Anekdote dazu: Ich bin Wahlhelfer gewesen (Bundestagswahl 2021) und während meiner Schicht kamen mehrmals (!) Leute zu uns und haben versucht uns davon zu überzeugen das die Stimmzettel fehlerhaft sind. Weder bei der Erststimme, noch bei der Zweitstimme seien Alice Weidel oder Bernd Höcke aufgeführt... Kein Scherz, es handelte sich tatsächlich nur um Leute, die offenbar die AfD wählen wollten bzw. das dann auch höchstwahrscheinlich getan haben. In solchen Situation möchte man aber irgendwie am liebsten alle gebotene Neutralität vergessen und sagen: "Vernichten sie bitte den Stimmzettel und kommen zur nächsten Bundestagswahl wieder. Bis zu vier Jahre sind genug Zeit um ihre Verständnislücken zu füllen...".
Am Besten wäre es, wenn nur noch Personen zur Wahl zugelassen werden, die keiner Partei angehören, damit könnte man sich die Landeslisten sparen und hätte nur noch direkt gewählte Abgeordnete im Parlament. Außerdem sollte man eine Amtszeitbegrenzung von sowohl Kanzlern, Ministern wie auch normalen Abgeordneten von maximal zwei Amtszeiten (8 Jahren) einführen - das würde ein Berufspolitikertum wie wir es aktuell haben (Kreissaal, Hörsaal, Plenarsaal) verhindern. Ausserdem muss die Möglichkeit gegeben sein, dass man den aktuellen Wahlkreis-Abgeordneten vor Ablauf der Legislaturperiode mit einfacher Mehrheit abwählen kann. Alles andere ist nur eine Schein-Demokratie.
👍
Klingt alles auf dem ersten Blick vernünftig, würde aber auch viele Probleme nach sich ziehen... 1. Ausschließliche PERSONENWAHL würde kleinere Parteien bzw. Interessengruppen benachteiligen, zumindest wenn das nach Wahlkreisen geschehen würde. Beispielsweise hätten (neo)liberale, grüne oder Kandidaten mit Positionen weit links oder rechts außen kaum eine Chance, weil die politische Mitte in der Regel die meisten Stimmen erhält. Würde man keine Wahlkreise sondern bundesweit nur Direktkanditen wählen mit aufsummierten Stimmen, läuft man Gefahr das aus bestimmten Regionen kaum oder gar keine Vertretung im Bundestag sitzen würde. 2. AMTSZEITBEGRENZUNGEN scheinen auf den erst Blick sinnvoll, sind aber unter Umständen kontraproduktiv. Die Bundesregierung ist nur amtsfähig so lange sie eine Mehrheit im Bundestag hat und der Bundespräsident sie nicht auflöst. Im Grunde also keine machtvolle Position. Wir haben nur einen anderen Eindruck, weil wir in den Medien sehr häufig die Mitglieder der Bundesregierung als "politisch aktiv" und einflussreich wahrnehmen. Dazu nimmt das Parlament sehr selten die Absetzung der Bundesregierung vor und der Bundespräsident hat das noch nie getan. Dazu führen Amtszeitbegrenzungen, vor allem in Parlamenten, zum Newbie-Problem. Es würden überall Leute mit wenig Erfahrung dominieren. Glaube mir, du willst beispielsweise kein Bundestagspräsidium haben, dass nur aus Leuten besteht, die weniger als 2 Legislaturperioden Erfahrung im parlamentarischen Betrieb haben. Ein weiteres Problem bei Amtszeitbegrenzungen ist eine "nach-mir-die-Sinnflut-Attitüde". Sprich, man hinterlässt Nachfolgern, vor allem wenn sie zur politischen Opposition gehören, Probleme, die man selbst nicht lösen möchte oder kann. Des weiteren entstünde sicherlich bei vielen eine politische Lethargie, weil man weiß, dass man sich um keine Wiederwahl mehr bemühen muss. 3. DIREKTERE DEMOKRATIE klingt auch erst mal super. Es gibt aber heute schon sehr viele Wahlberechtigte, die sich der Tragweite ihrer Wahlentscheidungen nicht bewusst sind. Paradebeispiel im deutschsprachigen Raum sind die Volksabstimmungen in der Schweiz. Hier gibt es zahlreiche Beispiele dafür, wie man direkt an der Basis bestimmte politische Entscheidungen getroffen hat, dann vorhergesagte (!) Probleme auftraten und man dann eine weitere Volksabstimmung benötigte um alles zurückzunehmen oder anzupassen. Dein Vorschlag mit der möglichen Abwahl des Direktkandidaten würde nicht nur gegen das Prinzip gehen, dass jeder Mandatsträger nur seinem Gewissen verpflichtet ist, sondern auch ein dauerhaftes Wahlchaos erzeugen. Für eine Neuwahl zum Bundestag benötigt bereits über zwei Monate Vorlaufzeit. Jetzt stell dir mal vor das würde in jedem Wahlkreis mit knappen Mehrheiten Dauerzustand sein. Dann müsste man auch noch klären, wie man verbindlich ständig die Zufriedenheit im jeweiligen Wahlkreis ermittelt. Noch ein paar letzte Worte zu deinem VORWURF der Schein-Demokratie. Demokratie bedeutet lediglich eine Teilhabe an der Herrschaft und der politischen Willensbildung. Das haben wir. Glücklicherweise auch für einen sehr großen Teil der Bevölkerung. Die Hürden für politische Partizipation waren in Deutschland auch noch nie so niedrig wie heute. Besonders jungen Menschen, aber auch anderen Leuten mit stark wechselnden politischen Positionen, erscheinen Legislaturperioden sehr lang. Aber demokratisch gewählten Vertretern muss auch ein zeitlicher Spielraum gegeben, ansonsten funktioniert eine parlamentarische Demokratie nicht.
@basti4954 Du hast eine sehr schöne Ausführung dargelegt. Jedoch sollen Parteien an ihr Parteienbuch verpflichtet sein, damit man nach der Wahl auch das bekommt, was vor der Wahl gesagt worden ist. Den Eid "Schaden vom Volke ..." in das Strafgesetzbuch bei Bruch des Eides einbringen. Damit diese Politiker direkt in den Knast gehen. Zeitliche Begrenzung verhindert ein wenig Korruption, aber auch der Abstand zum Volk wird verringert. Die "Demokratischen Parteien" haben doch vor der Wahl schon die Posten vergeben. Es sind nur noch Details, die der Bürger "mitbestimmt". Nur Langzeitherrscher Russland, China, Saudi-Arabien ... regieren weitsichtiger. Bei uns wird nur soviel getan, das man wieder gewählt wird. Die Schweiz hat einige gute Konzepte. Diese sollten wir hier auch umsetzen. Und die einzige Partei die richtige Demokratie will, ist leider nur die AFD.
@basti4954Dann am Besten alles so lassen wie es ist? Der Vertrauensverlust in das politische System ist ohnehin schon immens. Wir können uns keinen weiteren Stillstand leisten. 16 Jahre Kohl und auch 16 Jahre Merkel haben ihre Spuren hinterlassen. Die Probleme dringen nun ungehindert zu Tage, denn es läuft schon zu lange zu viel in die falsche Richtung. Dringende grundsätzliche Reformen - ähnlich denen nach 1989 in der DDR - sind vonnöten. Meines Erachtens sollten so viel der oben gemachten Vorschläge umgesetzt werden, gerne könnte man noch Vor- oder Urwahlen zur Ermittlung der parteilosen Direktkandidaten in jedem Wahlkreis vorschalten. Dies würde die Transparenz der Prozesse während der Aufstellung der Kandidaten erhöhen. Auch sollte die vierte Macht im Staate, die Medien, wieder dazu gezwungen sein, ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen - nämlich vorurteilsfreie zu und ohne Parteinahme für bestimmte Positionen einseitig zu berichten. Der aktuell nach wie vor (und auch schon seit mindestens 20 Jahren) vorherrschende regierungs-unkritische Haltungsjournalismus muss ein Ende haben. Hierzu sollte die GEZ-Zwangsgebühr komplett abgeschafft werden, wie dies schon in vielen Ländern bereits der Fall ist (oder noch nie anders war). Dies würde auch die „unabhängigen Medien“ weiter nach vorne bringen, die sich mittlerweile zuhauf im Netz aber auch teilweise im Printbereich gebildet haben und bei ihrer Leserschaft fest verankert sind. Diese finanzierten sich, anders als ARD und ZDF, durch Spenden ihrer mittlerweile millionenfach existierenden Konsumenten und sind zumeist nicht im Besitz irgendeiner parteinahen Stiftung bzw. eines größeren Medienkonzerns. Aktuell sind diese noch unterrepräsentiert - mit allerdings steigender Tendenz, was die Leser- bzw. Klickzahlen angeht. Diese „neuen“ Medien wie Tichys Einblick, Apollo News, NIUS, Junge Freiheit, Boris Reitschuster, Kontrafunk, Achse des Guten usw. bringen zum Teil sehr interessante regierungskritische Berichte und decken den Bereich ab, bei welchen die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten regelmäßig versagen. Insgesamt sind Vorschläge, das aktuelle politische System zum Besseren zu wenden, immer gerne gesehen. Es muss eben auch eine breite Debatte darüber geführt werden. Nicht wir Bürger sind der Diener des Staates, sondern die Politiker sind die Diener von uns Bürgern - zumindest sollte das so sein.
100 Sitze reichen.
Bedenke dass dann die Wahlkreise teilweise gigantisch groß werden und die Repräsentanz bestimmter Regionen verloren geht...
@basti4954 Es müsste ein Poly-Parlamentsystem sein. Der Bundestag als Parlament des Volkes mit 100 Sitzen, eine Kammer der Kreise und einen Minoritätenrat. Ein Wirtschaftsrat, ein Gewerkschaftsrat und ein Religionsrat und ein Umweltrat. Dazu der Bundesrat. Gesetze werden im Bundestag, wie bisher beschlossen, jedoch haben die anderen Kammern Vetorecht. Kommt es zu einem Veto, wird abgestimmt, dabei hat jede Kammer eine Stimme. Sollte es eine Patsituation geben, entscheidet der Bundestag. Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt, es gibt nur eine Stimme. Die Kreise entsenden Repräsentanten, die Religionsgemeinschaften und Gewerkschaften ebenso. Das mit den Minoräten ist mir noch nicht ganz klar. Der Umweltrat wirt von Naturschutzorganisationen gestellt.
Ich habe mich ehrlich gesagt nie wirklich um die Direktmandate gekümmert, von daher ist es mir persönlich egal, aber ich finde es erstaunlich, dass es anscheinend verfassungskonform ist, dass gewählte Direktkandidaten uU nicht in den Bundestag einziehen
Darf derselbe Kandidat in einem Wahlkreis antreten und gleichzeitig auf der Landesliste stehen?
Ja, das darf er. Wenn er das Direktmandat gewinnt, wird er auf der Landesliste einfach gestrichen. Das ist also kein Nachteil.
@@mathesonnenseite Es ist ein Nachteil fuer die Demokratie. Ein Kandidat verliert seinen Wahlkreis und zieht ueber die Landesliste doch ein. Ein anderer gewinnt seinen Wahlkreis aber wird trotzdem kein Abgeordneter - weil zu viele seiner Partei wo anders noch hoeher gewonnen haben. Beides ignoriert den Willen der Waehler im Wahlkreis.
@@mathesonnenseite Ein Kandidat kann also seinen Wahlkreis verlieren, zieht aber ueber Landesliste doch ein. Ein Anderer gewinnt seinen Wahlkreis (moeglicherweise sogar den selben), zieht aber nicht ein weil seine Partei woanders zu viele Wahlkreise zu hoch gewonnen hat. Beides ignoriert den Willen der Waehler im Wahlkreis.
@@Leberteich Ja, aber nicht den Wählerwillen im Bundesland. Das ist halt die ganze Abwägung hier.
@@mathesonnenseite Wenn es eh nur um den Waehlerwillen im Land geht sind Wahlkreise absurd.
Mein Wahlkreis kann also ein 'Waise' werden weil wir den 'Falschen' gewaehlt haben. Entweder Wahlkreise ganz abschaffen, oder garantieren dass Wahlkreissieger unter allen Umstaenden garantiert in den Bundestag einziehen. Falls das zu zu vielen Abgeordneten fuehrt, beim naechsten Mal die Zahl der Wahlkreise reduzieren.
Und was ist mit denen die für eine Kleinpartei (z.B. die Freien Wähler, die PARTEI, VOLT etc. (und zukünftig auch FDP + die LINKE)) ein Direktmandat gewinnen aber ihre Partei nicht genug Stimmen / Direktmandate für die 5%-Hürde gewinnt? Werden die wie parteilose Kandidaten gewertet? Weil sonst wären diese ja massiv benachteiligt
Wie gezeigt: Die werden gestrichen und bekommen keine Sitze im Bundestag.
@ klingt echt unfair
@@mathesonnenseite Und das ist nicht richtig, die Wahlrechtsänderung sieht es so vor und das Bundesverfassungsgericht hat hier nicht im Sinne der Demokratie entschieden. Ein direkt gewählter Kandidat muss nach dem demokratischen Verständnis, Demokratie = Herrschaft des Volkes, immer Einzug in ein Parlament erhalten. Er ist dann halt ein fraktionsloser Abgeordneter, aber er kann durchaus seine Meinung und die Bedürfnisse seines Wahlkreises im Bundestag kundtun. Das ist ja auch ein Grund warum es überhaupt Wahlkreise und Direktkandidaten gibt.
Eine Frage zu den Wahlkreisen. Mit Sicherheit ist vordefiniert wieviele Personen potenziell in einem Wahlkreis abstimmen könnten. Werden Wahlkreise so gefasst dass die Anzahl Wählender annährend ausgeglichen ist?
Kurz: Ja Lang: Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen und soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.
Es sollte gar keine Listenplätze mehr geben, sondern nur noch Direktmandate. Eine richtige Demokratie gibt es nur ohne Parteien.
Das führt dann aber wie in den USA zu einem zwei Parteien System, weil kleinere Parteien keine Wahlkreise gewinnen können. Im Grund hätte damit die CDU durchgängig die absolute Mehrheit im Bundestag, wenn man von den aktuellen Wahlverhältnissen ausgeht.
Das mag das utopische Optimum sein, aber Parteien wird es immer geben. Auch bei einem reinen Direktmandate-System, denn Personen mit ähnlichen Ansichten profitieren auch dann davon sich zusammenzuschließen, damit nur einer von ihnen antritt und sie sich nicht gegenseitig die Stimmen wegnehmen.
Bitte nicht. Wir hätten dann ein Britenparlament wie in UK. Und jetzt schau dir mal an, wohin die Tories das Land runtergewirtschaftet und aus der EU katapultiert haben.
Zumindest werden aber die Zweirstimmen im derzeitigen System nach einem fairen demokratischen Verfahren ausgezählt, während Erststimmen durch das first-past-the--post System zufällig einzelne Parteien stark bevorteilen/benachteiligen würden.
Warum nicht einfach nur Direktmandate? Wer braucht so viele Abgeordnete und so ein unnötig kompliziertes System? Die 5% Regel wird abgeschafft und nur die Parteien mit mind. 3 Direktmandaten kommen ins Parlament.
Ich würde eine krassere Reform vorschlagen, bei der es überhaupt keine Landeslisten gibt und man ausschließlich über ein relativ gutes Zweitstimmenergebnis in den Bundestag kommt, ähnlich wie es in den Angelsächsischen Ländern funktioniert. Allerdings berücksichtigt man in meinem System immer noch das Verhältniswahlrecht. Das System nennt sich: Proportional Past the Post. Dabei gibt es genauso viele Abgeordnete wie Wahlkreise, eventuell +1 für den Kanzler. Wir hätten dann 300 Spartiaten, äh Bundestagsabgeordnete 😉 Erst- & Zweitstimme bleibt erhalten, diesmal wird aber die Erststimme auch für die kleinen Parteien relevant. Nachdem gewählt wurde werden alle Erststimmenergebnisse geranked und dann geht man der Reihe nach und vergibt so viele Sitze, bis die Zweitstimmen aufgebraucht sind. So sitzen nur die beliebtesten Volksvertreter ihrer Partei im Bundestag und Parteisoldaten können denen dann helfen sich aber nicht über eine undemokratische Liste ins Parlament mogeln.
@@HT-vd4in Und der Wahlkreiskanditat einer Partei fällt vom Himmel? Ob das jetzt der beliebteste einer Partei im Wahlkreis ist kann man nicht behaupten. Er oder Sie hat sich halt Parteiintern bei demokratischen Wahlen durchgesetzt. Das unterscheidet sich jetzt nicht von den Abstimmung, wer auf welchen Listenplatz kommt. In beiden Fällen habe ich als gemeiner Wähler keinen Einfluss auf diese Entscheidungen. Ein Wahlkreiskanditat ist mit Sicherheit den gleichen parteiinternen Machtsprozessen unterworfen wie ein Listenkandidat. Und im Parlament wird es keine Unterschiede geben, wie sich der Abgeordnete in der Fraktion verhält. Da interessiert dann niemanden mehr auf welcher Grundlage jemand den Sitz erhalten hat. Die Unterstellung Listenkandidaten wären willenlose Parteisoldaten, Wahlkreiskanditaten hingegen unabhängige Freigeister die nur dem Wohl des Wahlkreises verpflichtet sind, ist offensichtlicher Blödsinn.
Was heißt das "die beliebtesten"? Ich bekomme in meinem Wahlkreis nur eine Hand voll Kandidaten vorgesetzt, finde aber vieliecht den Kandidaten meiner Lieblingspartei von einem anderen Wahlkreis viel bessser. Oder mein Lieblingskandidate meiner Partei wird im Wahlkreis nicht aufgestellt. Dann hab ich nur die Wahl zwischen verschiedenen Übeln. Und was heißt das "undemokratische Liste". Jeder Listenplatz wird demokratisch in der Partei durch Wahlen im Parteitag besetzt. Da ist der Wahlkreiskandidat möglicherwise viel undemokratischer besetzt, z.B. weil er oder sie es schon immer waren, oder weil er oder sie der Big Boss mit dem besten Netzwerk im Kreis ist und jeder der was dagenen sagt einfach abgestraft wird. Dann doch lieber Listen.
Es kann also passieren, dass ein Bewerber in seinem Wahlkreis gewinnt, aber den Wahlkreis im Bundestag nicht vertreten kann. Das dürfte mit einer direkt gewählten Person nicht sein.
Darum heißt er ja jetzt "Wahlkreisbewerber"
Ja, das ist die Neuheit im neuen Wahlsystem. Wenn jeder Wahlkreis mit seinem Gewinner vertreten ist und man gleichzeitig auch die Größen der Bundestagsfraktionen proportional zum Zweitstimmen-Anteil berechnen will, dann ist der Bundestag oft deutlich größer als 630 - er könnte auf deutlich mehr als 1000 Abgeordnete wachsen. Um das auszuschließen, war eine Gesetzesänderung nötig, die auf die konsequente Einhaltung eines dieser Grundprinzipien verzichtet. Die Proportionalität zum Zweitstimmen-Anteil hat man als wichtiger angesehen, deshalb wurde bei der garantierten Repräsentierung jedes Wahlkreises diese Einschränkung gemacht. Man kann es auch so sehen: Diese Einschränkung geht vor allem zulasten der CSU - und die ist in dieser Legislaturperiode nicht an der Regierung beteiligt. Sicherlich ist es kein Zufall, dass diese Wahlrechtsänderung jetzt gekommen ist und nicht in den 16 Jahren vor 2021.
@@tobyk.4911 Warum nicht einfach nur Direktmandate? Wer braucht so viele Abgeordnete und so ein unnötig kompliziertes System? Die 5% Regel wird abgeschafft und nur die Parteien mit mind. 3 Direktmandaten kommen ins Parlament.
@@tobyk.4911 Alternativ hätte man je zwei Wahlkreise zusammen legen können, dann hätte wahrscheinlich jeder Direktkandidat einen Sitz. Aber das würde die Direktrepräsentation der Wähler stärker einschränken als bei den paar Kandidaten die keinen Sitz bekommen. Außerdem würden mehr Kandidaten über die Landesliste einziehen, auf die nur die Partei einen Einfluss hat.
Wegen 2. Fall am ende: Ich finde das Unfassbar, ist das neu? Also ob wirklich Wahlkreisgewinner (dessen Partei im Bundestag ist) leer ausgehen können? Passiert das oft? Ist das schonmal passiert? Da widerspricht ja komplett dem Wahlkreis Prinzip das jeder aus Deutschland im Bundestag vertreten ist.
Das ist ja der Punkt, an dem sich insbesondere die CSU stört. Bisher ist es noch nicht passiert, da bisher ja noch das andere Wahlrecht gilt. Bei der nächsten Wahl kann das aber durchaus passieren. Ich finde das jetzt aber nicht so super dramatisch, denn es trifft dann nur diejenigen, die den Wahlkreis mit einem relativ geringen Prozentsatz gewinnen, insbesondere wahrscheinlich in größeren Städten.
Das ist neu und wurde eingeführt um Überhang- und Ausgleichmandate abzuschaffen. Es ist eine Bundestagswahl und jeder Abgeordnete vertritt ganz Deutschland und nicht nur seinen Wahlkreis. Auch heute schon konnte es Wahlkreise ohne Abgeordneten geben, wenn dieser sein Mandat zurück geben hat oder verstorben ist. Dann rückte einer von der Liste nach.
Bisher ist es nicht passiert, da diese Regel neu eingeführt wurde (um eine große Anzahl von sogenannten Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten zu verhindern). Hätte dieses Wahlrecht schon bei der letzten Wahl gegolten, dann hätte insbesondere die CSU deutlich weniger Direktmandate gehabt (da sie fast alle Wahlkreise in Bayern gewonnen hatte, und damit mehr Bundestagsmsndate als ihr aufgrund des Zweitstimmen-Anteils eigentlich zugestanden haben)
Es gab mal eine Wahlperiode, da hatte ich sehr regen Austausch mit der Abgeordneten meines Wahlkreises. Das hat nicht nur die Transparenz gefördert, sondern auch dazu geführt, dass ich das Gefühl hatte, die Themen die mich in meinen Alltag bewegen, werden tatsächlich im Bundestag verhandelt. Wenn ich zukünftig nicht mehr durch eine Abgeordnete aus meinen Wahlkreis vertreten würde, wäre das schon sehr merkwürdig. Zumindest könnte man dann nicht mehr von "unserer" Demokratie sprechen.
Ich finde es eigentlich viel unfassbarer, dass bestimmte Bevölkerungsschichten oder Altersgruppen quasi nicht im Bundestag repräsentiert sind, als dass ein Wahlkreisvertreter vom Wahlkreis Hinterdimpflried-Dahoaming fehlt 😀
Das musst du für AfD Wähler aber nochmal in einfacher Sprache aufnehmen. Sonst vermuten die wieder Wahlbetrug, nur weil die das neue Wahlsystem nicht kapieren.
Wir hätten besser auf Bundeslisten umgestellt.
"so wie bei der Europawahl" - der große Unterschied ist, dass es bei der Europawahl keine Direktmandate gibt ... möchtest du die Wahlkreise und Direktmandate abschaffen?
Es ist schon ungerecht wenn theoretisch ein Erstimmengewinner im Wahlkreis nicht automatisch ein Bundestagsmandat erhält, deshalb müsste u.a. jeder Wahlkreis ungefähr gleichviele Stimmberechtigte Wähler haben!
Es wird ja nach Prozenten gelistet. Dann ist das Problem mit der gleichen Größe der Wahlkreise nicht gegeben. Allerdings wäre es noch besser, wenn die Wahlkreisbewerber mit den meisten Stimmen nicht nach dem Prozentualen Anteil aller abgegebenen Stimmen, sondern aller stimmberechtigten gelistet werden würde.
Aber genau darauf sind die Wahlkreise doch zugeschnitten. M.W. hat jeder Wahlkreis etwa 250.000 Wähler :)
Die Wahlkreise in Niedersachsen sind sehr schlecht besonders Celle-Uelzen man hat in beiden Landkreisen komplett andere politische favoriten in Celle traditionell CDu in Uelzen SPD. Uelzen hat weitaus weniger Einwohner somit wird Uelzen immer vom LK Celle überstimmt
Wenn eine Partei nur einen Wahlkreis gewinnt und unter 5% liegt, heißt das, dass dieses gewählte Mandat verfällt? Wer besetzt dann das Direktmandat des jeweiligen Wahlkreises?
Wenn die Partei gestrichen wird, dann ziehen keine Kandidaten der Partei in den Bundestag ein, auch keine Direktkandidaten. Der Wahlkreis hat dann das gleiche Schicksal wie im zweiten Fall am Ende des Videos.
@@mathesonnenseite weiß ja nicht so recht irgendwie. Dann kann man ja die Wahlkreise eigentlich generell abschaffen und so viel Aufwand bei der Wahl ersparen.
@@RealDorti Vielen mögen dieses gemischte System aus Verhältniswahl für Parteien und Mehrheitswahl für Personen. Da gibt es halt immer ein paar Abstriche.
Du rettest mich in der Uni und jetzt auch beim Verständnis für Poltik, einfach ein Held ♥️
Und ja gut erklärt :)
Es sind noch nie Kandidierende welche nicht über eine Partei bzw. politische Vereinigung aufgestellt wurden gewählt worden.
Aufgestellt wurden diese mit Sicherheit schon mal, aber ja, üblicherweise haben diese keine Chance, den Wahlkreis zu gewinnen. Trotzdem ist der Fall vom Wahlsystem abgedeckt.
@@mathesonnenseite Muss er auch, weil höheres Recht erfordert das parteilose Kandidaten - rein vom Wahlrecht her - nicht ausgeschlossen werden dürfen.
@@David_Metaphysik Und dafür gibt es die Wahlkreise und die Erststimme, ist ein parteiloser Direktkandidat in seinem Wahlkreis, er muss ja auch in dem Wahlkreis seinen Erstwohnsitz haben, so beliebt das er sich gegenüber den Mitbewerbern mit Parteizugehörigkeit durchsetzen kann, dann muss er auch in den Bundestag einziehen können. Das nennt sich direkte Demokratie. Die Parteien haben hinten an zustehen, deshalb sind die Landeslisten der Parteien auch die Zweitstimmen. Das war aber insbesondere den Grünen ein Dorn im Auge, die Grünen und übrigens auch die FDP sind nicht so besonders gut darin Wahlkreise direkt zu gewinnen. Der Robert ist bei den Grünen eine der wenigen Ausnahmen. Die Grünen gehörten zu den großen Kämpfern und Befürwortern für diese letzte Wahlrechtsänderung.
Wie sieht das bei Minderheiten aus, also in diesem Fall SSW, der ja jetzt einen Sitz hat?
Die werden im ersten Schritt nicht rausgestrichen.
@@_TeXoN_ Exakt. Parteien von nationalen Minderheiten sind von der Streichung immer ausgenommen. Bislang trifft das nur auf den SSW zu.
Bei 299 Wahlkreisen (ich hätte mit deutlich mehr gerechnet) wäre ich dafür, dass es genau so viele Sitze im Bundestag gäbe und sich dieser nur aus Direktmandaten zusammensetzt. Es würde den ganzen Wahlkampf so viel angenehmer machen und alle Spitzenkandidaten müssten sich ganz normal vorm Volk qualifizieren. Außerdem wäre dann jegliche Mauschelei mit Über- und Unterhangmandaten hinfällig. Wenn es doch Zweistimmen geben sollte, dann für jedes Ministerium separat, dass diese unterschiedlich besetzt sein können.
Gibt es in Großbritannien. Effektiv führt das pro Region zu einem Zweiparteiensystem.
So ein Winner-takes-all System ist tatsächlich der Tod von Parteipluralität, weil selbst sehr große Minderheiten niemals einen Kandidaten in den Bundestag bringen würden. Es könnte sogar zu einem massiv undemokratischen Ergebnis führen - wie z.B. die letzte Wahl in Großbritannien, wo auf nationaler Ebene eine Partei die deutliche Mehrheit der Stimmen erhalten hat, aber aufgrund der Art und Weise wie sich diese Stimmen auf die Wahlkreise verteilen nicht über die Mehrheit der Sitze verfügt. Und dass sowas möglich ist, fördert dann natürlich auch die Versuche, das mit _Absicht_ zu produzieren (sogenanntes Gerrymandering, wo die aktuelle Partei an der Macht die Wahlkreise so verteilt, dass sich ihre Gegner möglichst in wenigen Wahlkreisen mit 99%-Sieg sammeln, während die eigenen Stimmen sich auf möglichst viele, so gerade mit 52% gewonnene Kreise verteilen).
Das hat fast nur 'Nachteile Zunächst einmal ist jeder Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des GANZEN Volkes und nicht nur des Volkes in seinem Wahlkreis. Dann führt so ein System zwangsläufig zu einem Zweiparteiensystem Das wiederum führt dazu, dass in jedem Wahlkreis annähernd 50 % (Weil Wahlen im Zweiparteiensystem eigentlich immer knapp sind) mit dem gewählten Kandidaten unzufrieden sind Und die haben auch anders als in unserem jetzigen Wahlkreis sonst niemanden, mit dem sie sich im Bundestag identifizieren (weil sie etwa nicht mit ihrer Zweitstimme eine Partei wählen konnten, die dann in den Bundestag einzieht und sie repräsentiert) Unser Wahlsystem ist unterm Strich wirklich sehr gut - man kann drüber streiten, ob jeder Direktkandidat automatisch einen Sitz kriegen soll. Besser (aus wahlrechtlicher Sicht) wäre dann ein sog. Grabenwahlrecht, dann gäbe es auch keinen Bedarf für Überhang- und Ausgleichsmandate. Wenn man den Wert hingegen - wie mit dem jetzigen Wahlrecht - auf das personalisierte Verhältniswahlrecht setzt und will, dass der BT eine feste Größe hat, kann man es nur in etwa so machen, wie es gerade gemacht wird. Es gäbe natürlich auch noch die Möglichkeit einer reinen Verhältniswahl (nur landes- oder sogar bundesweite Listen, die mit einer Stimme gewählt werden würden). Das würde verfassungsrechtlich gehen, wird jedoch bislang von quasi niemandem gefordert.
Die Auswahl der Wahlverfahrens ist bewusst gewählt und hat uns davor bewahrt ein Zweiparteienstaat zu werden. Kleinere Parteien repräsentieren wichtige Teilstimmen einer Gesellschaft, wie zum Beispiel die Grünen in den 80ern oder jetzt die AfD. Muss man nicht mögen aber so werden mehr Strömungen in einer Gesellschaft auf im Parlament repräsentiert
Mit diesem Wahlsystem, wie es in GB ist, sähe der Bundestags seit 2021 so aus: CDU/CSU: 98/45 SPD: 121 LINKE: 3 AfD: 16 Grüne: 16 Also praktisch fast ein Zweiparteiensystem. Das finde ich nicht erstrebenswert.
Vielen lieben Dank für diese präzise und trotzdem ausführliche Erklärung! Das macht die Wahlreform, aber auch das System der Landeslisten leicht verständlich, das ich bis dato noch nicht durchblickt hatte. Schöne Illustration und Nachbetreuung in den Kommentaren außerdem!
Vielen lieben Dank. Ich bin froh, dass ich helfen konnte :)
Gibt es immer noch die Regel, das Zweistimmen verfallen von den Stimmen, bei denen die Erststimme ein Mandat gewonnen hat, aber keiner Partei angehört? (Ohne das könnte man ja mehr Sitze bekommen, indem man formell unabhängige Wahlkreis-Kandidaten aufstellt, die dann ja nicht von den Landeslisten abgezogen werden, und ihren Sitz im Bundestag garantiert haben.)
Wie meinst Du das? Da es keine Parteizugehörigkeit gibt, kann es doch auch keine Zweitstimme geben, oder? Oder meinst Du, dass die Zweitstimme auf den Wahlzetteln, die für den unabhängigen Sieger gestimmt haben, wegfallen? LG
@@user-ij7oj4sg3g Ja, Wahlzettel wäre das bessere Wort hier gewesen. Bei "normalen" Wählern, die Erst- und Zweitstimme für die selbe Partei abgeben, werden am Ende die Erst-Sitze abgezogen von den Zweit-Sitzen. Wähler, die für (gewinnende) unabhängige Kandidaten stimmen, würden das nicht haben, weil ihr Direkt-Kandidat zu keiner Liste gehört - und damit würden die Stimmen doppelt zählen. (Natürlich gibt es immer noch Möglichkeiten, ein stärkeres Stimmgewicht zu erhalten - etwa wenn zwei Parteien zusammenarbeiten, und eine "nur Erststimmen" und die andere "nur Zweistimmen" einsammelt.)
Die Regelung gibt es immer noch. Die Wähler, die einen unabhängigen Kandidaten in den Bundestag gesendet haben, sollten mit ihren Zweitstimmen keinen weiteren Einfluss auf den restlichen Bundestag ausüben.
@@mathesonnenseiteinteressant wußste ich garnicht das jemand der einen unabhängigen unterstützt seine zweitstimme verliert.
@@antonywerner1893 Nein, nicht "unterstützen". Den Zweitstimmenverlust gibt es nur, wenn der unabhängige Kandidat wirklich gewonnen hat.
Hallo. Ich würde auch mal noch eine Frage in den Ring werfen wollen. Ich habe zwar auch schonmal an der Bundestagswahl teilgenommen, aber mir tatsächlich nie gedanken gemacht, dass man ja die Landesliste mit der Zweitstimme wählt. Daher die Frage: Wenn die Oberverteilung durch die Rundungen mehr Sitze zuteilt, als die Unterverteilungen aufsummiert ergeben, wie werden diese Plätze dann gefüllt? Und könnte umgekehrt nicht auch die Oberverteilung kleiner als die Summe ausfallen? Wer müsste dann Sitze aufgeben? Oder regeln das die Partein alle individuell, nach einer internen Hackordnung ihrer Landeslisten?
Die Oberverteilung wird zuerst berechnet und dann jeweils die Unterverteilungen. Deswegen ergeben die Unterverteilungen aufsummiert immer die richtige Anzahl der Sitze. Es gibt mathematisch tatsächlich den Sonderfall, dass das Sainte-Laguë-Verfahren mehrere Verteilungen möglich macht. Das ist ein sehr unwahrscheinlicher Fall, aber dann sagt das Bundeswahlgesetz, dass einfach ein Los gezogen wird.
Und der unterschied zum vorherigen Wahlverfahren liegt dann darin, dass Direktkandidaten einer Partei nicht mehr 100% einziehen können? Dadurch haben manche Parteien ja in der Vergangenheit mehr Direktkandidaten bekommen als ihnen Proportional Zusteht, wodurch dann mit Ausgöeichsmandaten der Bundestag zu groß wurde. Endlich habe ich verstanden wo die Reform genau lag. Gut Erklärt!
Ganz genau :) Und vielen Dank! Das Video habe ich auch zum Verlinken, wenn jemand genau diese Frage stellt :)
Wenn die Erststimmengewinner von Parteien, Plätze von der Landesliste der Partei "wegnimmt", wäre es nicht sinnvoll als Partei die Erststimmenkandidaten unabhängig der Partei antreten zu lassen, damit sie keine Plätze bei der Liste einbußen muss und die Direktkandidaten einfach so einziehen? Dann kann man sich später ja trotzdem einfach im BT als eine Fraktion einfinden
Wenn die jeweilige Person als unabhängiger Kandidat eine Chance hätte, dann wäre das tatsächlich eine Idee. Üblicherweise ist das aber nicht der Fall. Menschen wählen auch mit der Erststimme hauptsächlich nach Parteien. Und es gibt auch noch eine Sonderregelung für die Zweitstimmen, wenn ein unabhängiger Kandidat gewonnen hat, die man zu berücksichtigen hat.
Wenn viele unabhängige Kandidaten Ihren Wahlkreis gewinne wie verhält es sich dann mit der Sitzverteilung? Dann hätten wir doch dann wieder mehr als 630 Sitze oder?
@@Merdra Die unabhängigen Gewinner bekommen zuerst die Sitze. Die restlichen Sitze werden dann wie gezeigt verteilt.
Theoretisch könnten somit 299 Sitze von unabhängigen Kandidaten besetzt sein, aber praktisch sind es eigentlich immer 0.
In der Vergangenheit gab es da die Regelung, dass die Zweitstimmen von solchen parteiunabhängigen Bewerbern, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, nicht gewertet werden (um eben genau das Szenario zu vermeiden). Ich weiß nicht, ob es das nach der aktuellen Reform immer noch gibt, würde mich aber wundern, wenn es weggefallen wäre.
Ich hätte noch zwei Fragen. Zunächste einmal aber, sehr gutes Video und danke, dass du dich diesem Thema annimmst und das so verständlich erklärst. Jetzt zu den Fragen. Die Reihenfolge der Gewinner der Landkreise wird aber danach sortiert, wie viel Prozent sie in einem Landkreis bekommen haben oder? Damit nicht Kandidaten aus größeren Landkreisen einen Vorteil haben. Wenn jetzt sich ergeben würde, dass bspw. in Hessen Partei B 7 Sitze bekommt, aber 8 Kandidaten die Direktwahl in den Landkreisen gewonnen haben, würde ja der 8. keinen Sitz bekommen, aber bedeutet das dann quasi, dass die Erststimmen aus dem Landkreis damit unnötig geworden sind? Oder bekommt dann Platz 2 die Chance, falls die Partei genug Zweistimmen hat?
Danke! Die Rangliste wird nach den Prozenten aufgestellt, unabhängig davon wie viele Erststimmen in absoluten Zahlen abgegeben wurden. Theoretisch könnte man einen Wahlkreis mit 1 einzigen Erststimme zu 100% gewinnen. In dem Sinne sind Kandidaten in hart umkämpften Wahlkreisen schlechter gestellt. Innerhalb eines Wahlkreises gilt immer: Winner takes it all. Die Erststimmen von den Verlierern des Wahlkreises sind immer "verloren". Daran ändert sich auch nichts, wenn der Gewinner des Wahlkreises letztendlich doch nicht in den Bundestag einziehen kann. (Der letzte Fall ist auch nichts neues, da der bei einem Verzicht/Rücktritts des Mandats auch schon öfter eingetreten ist.)
@@mathesonnenseite Danke dir für die schnelle Antwort. Wünsche dir alles Gute
Kurz eine Verbesserung in deiner Fragestellung: Es geht immer um WAHLkreise und nicht um Landkreise. Wahlkreise liegen immer innerhalb eines Bundeslandes, aber Landkreisgrenzen sind nicht unbedingt zu berücksichtigen, wenn ein Wahlkreis gezogen wird.
Die Wahlkreise sind auch alle etwa ähnlich groß, jeweils ca. 300 000 Einwohner. (Bei den kleineren Bundesländern kann es da natürlich Abweichungen geben.)
gut erklärt, danke dafür :)
Danke dir :)
Was bedeutet d mü?
Das wird in dem entsprechenden Video über das Lebesgue-Integral erklärt, siehe Description.
Du bist so geil, vielen Dank.
Bester Mann
Ich persöhnlich glube an Auswahlaxiom nicht, gerade bei überabzehlbaren Mengen. Wegen Auswahlaxiom kommen solche Sachen wie Banach-Tarski-Paradoxon. Vieleich könnte man statt Borel einfach Potenzmenge betrachten und darauf die ganze Maßtheorie aufbauen. Glaubst du an Auswahlaxiom?
Ja, ohne Auswahlaxiom ist die Maßtheorie einfacher, aber das Auswahlaxiom hat auch viele andere Stärken. Ich bin ganz froh, dass jeder Vektorraum eine Basis hat. Es geht hier auch nicht um "Glauben", sondern ob man das Auswahlaxiom mit in das Axiomensystem nimmt oder nicht. Die Art von Mathematik, die man betreiben kann, ändert sich halt dadurch.